Welche Daten müssen auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sein?

Jetzt habe ich Sie aber schon ein bisschen warten lassen. Deshalb jetzt schnell: Diese Daten muss Ihr Arbeitgeber ans Finanzamt übermitteln (und stehen deshalb in der Lohnsteuerbescheinigung):

  • Ihren Namen, Geburtsdatum und Anschrift,
  • Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Lohnsteuerfreibeträge und Kirchensteuermerkmal,
  • Beschäftigungsdauer,
  • steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (einschließlich Sachbezüge)
  • einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer,
  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung,
  • gegebenenfalls Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Winterausfallgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
  • in bestimmten Fällen steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers.

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